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Rechtliche Hinweise II

Veröffentlichung gemäß §134b Aktiengesetz, Mitwirkungspolitik, Mitwirkungsbericht, Abstimmungsverhalten

Zum 1. Januar 2020 trat die neue Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) in Kraft. Im Rahmen von ARUG II wird u.a. in §134b Aktiengesetz geregelt, dass Vermögensverwalter Ihre Mitwirkungspolitik für die Kunden veröffentlichen und jährlich aktualisieren sollen.

IfK - Institut für Kapitalmarkt -die Generationen Vermögensverwaltung- GmbH beschäftigt sich intensiv mit Zinsen, Anleihen und Obligationen. Die betreuten Mandate bestehen i.d.R. über mindestens 50% aus Anleihen- sowie Zins- und Obligationsprodukten, teilweise bis zu 100%.

Der Aktienmarkt wird durch IfK teilweise über passive Instrumente (ETF´s) auf namhafte Indizes abgebildet. Es werden auch Einzelpositionen in Aktien eingegangen, die aufgrund der Größe, Anzahl der Aktien sowie deren prozentualen Anteil am Unternehmen und damit verbundener Stimmrechte eine eher untergeordnete Rolle spielen. Im Sinne des Grundsatzes der Proportionalität gehen wir davon aus, dass die Stakeholder mit größeren Positionen sich intensiv damit auseinander setzen und wir uns damit tendenziell im Sinne eines demokratischen Mehrheitsbeschlusses sowie den aktienrechtlich fest verankerten Quoten, bspw. bei Kapitalerhöhung mit Mindestannahmeschwellen von 75% (Sperrminorität 25%), etc. anpassen. Eine Beteiligung in Höhe von 25%, 20%, 10%, 5% oder 3% ist nicht vorhanden.

Bei Auffälligkeiten im Hinblick auf eine unsaubere Corporate Governance von Unternehmen, würde IfK den Kontakt mit IR-Abteilung, respektive zuständigem Vorstand suchen, um die Themen zu klären. Bei besonderen Anlässen, respektive brisanten Fragen, würden wir in der Tat eigene, möglicherweise auch fremde Meinungen und Analysen einbinden, um ggfs. selbst aktiv das Thema umsetzen, optional mit einem Besuch der Hauptversammlung und bspw. Ausübung des Rede- und Informationsrechts.


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