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Grundsätzliche Philosophie & ESG




IfK ‐ Institut für Kapitalmarkt ist seit 1.1.2019 klimaneutrales Unternehmen

IfK ‐ Institut für Kapitalmarkt nimmt den Klimaschutz und den Schutz der natürlichen Ressourcen sehr ernst. In den letzten Jahren konnte die Klimabilanz des Instituts für Kapitalmarkt kontinuierlich weiter verbessert werden.

  • Der Carbon Footprint wurde durch unabhängige und von TÜV‐Nord  lizenzierte Gutachter analysiert und geprüft
  • Für die CO2 Emissionen erfolgt eine nach „VCS Standard“ zertifizierte  Kompensation
  • Die „Allianz für Entwicklung und Klima“ bzw. „Gold Standard“ Projekte  werden entsprechend unterstützt
  • Zusätzlich wird ein Großteil der SDG UNO Ziele entsprechend finanziell  unterstützt
  • Seit 01.01.2019 ist das IfK ‐ Institut für Kapitalmarkt offiziell als  klimaneutrales Unternehmen zertifiziert. 


Ergänzend sei erwähnt, dass bereits seit 2014 mehr als 90% der gefahrenen Kilometer mit E‐Mobilität umgesetzt wurden.


ESG Philosophie des Unternehmens nach KWG §32 Abs.1a KWG Eigengeschäft (nicht für Anlagekonzepte der Kunden)

ESG (Environmental, Social and Governance also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) sind drei Kernfaktoren für die Nachhaltigkeit von Investmententscheidungen. Seit 2013 (für GJ 2012) wird ein jährlicher Bericht zur Nachhaltigkeit und Einbezug von ESG Kriterien verfasst und ist Bestandteil der Prüfung des Wirtschaftsprüfers.

Viele Rating- und Research-Agenturen für Nachhaltigkeit arbeiten mit dem ESG-Ansatz. Zahlreiche Investoren, etwa die Mitglieder der UN Initiative für verantwortliches Investment (UN PRI - Principles for responsible Investments), integrieren wichtige ESG-Kriterien in ihren Analysen von Wertpapieren, so auch IfK - Institut für Kapitalmarkt die Generationen Vermögensverwaltung GmbH für die Eigenanlagen nach §32 KWG Abs.1a KWG. Für die von Herrn Wilhelm in 2005 gegründete gemeinnützige MKW-Glücksstiftung gilt dies ebenso. Dies bezieht sich ausschließlich auf das Unternehmen IfK - Institut für Kapitalmarkt die Generationen Vermögensverwaltung GmbH und nicht auf die Anlagekonzepte im Rahmen der Vermögensverwaltung und soll damit explizit keine Werbung darstellen. Die ESG Anlagepolitik für Eigenanlagen der IfK - Institut für Kapitalmarkt - die Generationen Vermögensverwaltung GmbH ist angelehnt an die Richtlinien der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Selbstverständlich sind für uns beispielsweise

  • Keine Rüstungs- / Waffenhersteller (Kriegswaffen, Streubomben etc.)
  • Keine Unternehmen die systematisch gravierende Umweltschäden verursachen (Tepco, Fukushima etc.)
  • Keine Unternehmen die grundlegende Menschenrechte massiv verletzen
  • Keine Wertpapiere der Tabakindustrie erworben oder investiert werden

Dies bezieht sich auf beides, Anleihen und Aktien und ist immer in der Gesamtheit aller ausstehenden Wertpapiere, Aktien, Anleihen und Obligationen sowie aller Zwischenprodukte (Hybrids) gemeint. Die Ausführungen beschreiben ausschließlich die Eigenanlage von IfK und beziehen sich nicht auf die Kundenmandate im Rahmen der Vermögensverwaltung.

Die Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir als unsere Aufgabe an.

  • Aus Respekt vor der Umwelt wurden ab 2014 angefallene Autofahrten zu mehr als 90 Prozent mit E-Mobilität, d.h. mit 100% E-Fahrzeugen zurückgelegt.
  • Mehr als 10 % der operativen Erträge der IfK wurden in den letzten 10 Jahren an die Stiftung zugewendet.
  • „We eat our own cooking“

Hinsichtlich der Grundsätze für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung wird sich das Institut an dem Deutschen Corporate Governance Kodex orientieren. Im Rahmen der Vergütungspolitik des Instituts werden beides, Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Institutsvergütungsverordnung entsprechend beachtet.

Disclosure Regulation / Taxonomie-Verordnung

Die Verordnung EU 2019/2088, die sogenannte Offenlegungs-Verordnung oder auch Disclosure Regulation wurde am 09.12.2019 verkündet. Die Offenlegungs-Verordnung gilt in weiten Teilen ab dem 10.03.2021 (Art. 20 Abs. 2 VO EU 2019/2088).

Am 22.06.2020 wurde die Verordnung EU 2020/852, die Taxonomie-Verordnung, verabschiedet. Sofern sich die Art. 4 bis 8 VO EU 2020/852 auf die weiteren Umweltziele nach Art. 9 VO EU 2020/852 beziehen, sind diese ab 01.01.2023 anzuwenden.

Weitere Hinweise zu Offenlegungsverordnung Art. 3 und Art.4 finden Sie unter
Kontakt / Impressum / DSGVO / Rechtl. Hinweise III

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